1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung gelten für sämtliche mit uns abgeschlossenen Verträge, mit Ausnahme der AGBs für Reisen. Änderungen oder Ergänzungen
unserer Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.
Die Auftraggeber bestätigen, den Inhalt dieser Bedingungen zu kennen. Durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind verbindlich.
Der Vertragsabschluss erfolgt durch Anfertigung eines schriftlichen Vertrages über den Internetauftritt child-be-wild.de .
3. Verfügbarkeitsvorbehalt
Wird nach Bestellungseingang festgestellt, dass die bestellte Dienstleistung nicht mehr verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, ist Child be wild berechtigt, entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Dienstleitung anzubieten oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Vertragsrücktritt, werden bereits eingegangene Zahlungen, nach dem schriftlichen Vertragsrücktritt durch Child be wild umgehend erstattet.
4. Preise
Sämtliche Preise sind Bruttopreise.
5. Zahlung
Für die rechtzeitige Zahlung ist nicht die Absendung, sondern das Datum des Einganges der Zahlung ausschlaggebend. Alle Zahlungen sind ohne Abzüge in Euro zu leisten. Sollte im Rahmen des Angebots eine Anzahlung vereinbart sein, ist diese auf das Konto von Child be wild zu leisten. Dies wird im Vertrag vermerkt. Alle Zahlungen sind über unseren Internetauftritt Child be wild zu leisten, solange keine andere Zahlungsmöglichkeit von Child be wild zur Verfügung gestellt wird.
Fortlaufende Workshops, Veranstaltungen und Betreuungen werden immer bei Buchung komplett gezahlt, solange nichts anderes in schriftlicher Form vereinbart wurde. Bei einmaligen Terminen ist auch eine Zahlung vor Ort möglich.
6 Leistungsumfang
Die von Child be wild zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem erteilten Auftrag. Sollte Child be wild an der Erfüllung des Auftrages gehindert sein sollte, verpflichtet sich Child be wild, den Kunden rechtzeitig darüber zu informieren. Änderungen und Abweichungen im Veranstaltungsablauf, die während
der Veranstaltung notwendig werden, bleiben vorbehalten, soweit diese für den Kunden unwesentlich und zumutbar sind.
7 Angebot
Die Parteien vereinbaren die Zusammenarbeit auf der Grundlage eines Angebots durch Child be wild. (Flyer oder Internetauftritt)
Mit der Annahme des Angebots durch den Kunden erteilt dieser den Auftrag an Child be wild, die im Angebot aufgeführten Leistungen auszuführen. Eine Veranstaltung gilt durch schriftliche oder elektronische Auftragserteilung als verbindlich gebucht.
8 Pflichten des Kunden
Der Kunde hat die Pflicht, seine teilnehmenden Kinder, soweit sie minderjährig sind, darauf hinzuweisen, dass den Anweisungen des betreuenden Personals Folge zu leisten ist.
9 Rücktritt des Kunden vom Vertrag
Tritt ein Kunde von einer bereits gebuchten Dienstleistung zurück, hat der Kunde Child be wild unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Storniert der Kunde eine Dienstleistung aus Gründen, die Child be wild nicht zu verantworten hat, stellt Child be wild Stornierungsgebühren in Rechnung.
10 Stornierungsgebühren
*bis zu 6 Wochen vor der Dienstleistung 10% der Auftragssumme
*bis zu 3 Wochen vor der Dienstleistung 25% der Auftragssumme
*bis zu 9 Tagen vor der Dienstleistung 50% der Auftragssumme
11 Reklamationen
Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung Child be wild mitzuteilen, auch um eine objektive Feststellung zu gewährleisten. Verspätete Reklamationen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
12 Absagen auf Grund von höherer Gewalt
Wird eine Veranstaltung auf Grund von höherer Gewalt abgesagt (Naturkatastrophen, Unwetter) entfallen jegliche Stornierungskosten.
13 Pflichtverletzung
Für Pflichtverletzungen gelten die rechtlichen Bestimmungen.
14 Haftung des Auftragnehmers und Auftraggebers
Child be wild haftet für vorsätzliche und grob fahrlässig verursachte Schäden, die durch Child be wild und deren Beschäftigte herbeigeführt worden sind. Für leicht fahrlässiges Verhalten ist die Haftung auf die von der Betriebshaftpflicht erfassten Schäden in Höhe der Deckungssumme (5.000.000) beschränkt.
Eine darüber hinausgehende persönliche Haftung von Child be wild, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen.
Entsteht einem Dritten im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen ein Schaden, für den aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen beide Vertragspartner haften, so hat der Auftraggeber den Auftragnehmer, soweit der Schaden eine Folge der Leistungen ist, die der Auftraggeber angeordnet hat, von den Ansprüchen im Innenverhältnis freizustellen.
15 Haftungsausschluss
15.1 Child be wild übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die im Rahmen des normalen Spiel- und Bewegungsverhaltens auftreten können.
15.2 Child be wild übernimmt keine Haftung für allergische Reaktionen oder gesundheitliche Beschwerden, sofern die Erziehungsberechtigten Child be wild nicht schriftlich über besondere medizinische Bedürfnisse oder Einschränkungen informiert haben.
15.3 Child be wild übernimmt keine Haftung für Kleidung, Spielsachen oder sonstige mitgebrachte Gegenstände der Kinder.
15.4 Für Schäden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Betreuungspersonen entstehen, bleibt die gesetzliche Haftung unberührt.
16 Aufsichtspflicht und Sicherheit
Während der Betreuungszeiten wird die Aufsichtspflicht von den Betreuern übernommen. Diese erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der allgemeinen Sorgfaltspflicht. Dennoch kann keine Garantie übernommen werden für eine vollständige Vermeidung von Unfällen oder Verletzungen.
17 Eigenverantwortung bei Natur - und Outdooraktivitäten
Da die Betreuung teilweise oder vollständig im Freien bzw. in der Natur stattfindet, sind bestimmt Risiken - wie Insektenstiche, kleinere Kratzer oder dreckige/leicht beschädigte Kleidung nicht auszuschließen. Die Erziehungsberechtigten erklären sich mit diesen naturbedingten Umständen einverstanden.
18 Medizinische Versorgung im Notfall
Im Notfall wird sofort medizinische Hilfe organisiert. Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass notwendige Ersthilfe geleistet wird.
19 Geltendes Recht
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
20 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs und der Verträge unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht dadurch berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt vielmehr eine Ersatzklausel in Kraft, die dem wirtschaftlichen Zweck der Unwirksamkeit am nächsten kommt.
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Festlegung der Geschäftsgrundlage zwischen uns (Child be wild) und euch.
Mit eurer Buchung erkennt ihr unsere Reisebedingungen an. Falls ihr Fragen haben solltet, meldet euch gerne bei uns.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung bzw. Online-Buchungsformular und Reisebestätigung) abgeschlossen werden. Mit der Reiseanmeldung wird dem Veranstalter Child be wild der Abschluss eines Reisevertrages verbindlich angeboten. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Veranstalters zustande. Ist der Reiseanmelder einer Reise minderjährig, ist die Anmeldung vom Erziehungsberechtigten zu unterschreiben bzw. bei der Online-Buchung zu erklären, dass die Reise von den gesetzlichen Vertretern genehmigt wurde. Zusätzlich ist für Reiseteilnehmer, die bei Reiseantritt noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, eine separate schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Child be wild den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach wird dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung ausgehändigt. Bei einer Buchung weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn ist der Veranstalter nicht verpflichtet, diese anzunehmen.
1.2 An die Reiseanmeldung ist der Reisende zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.
1.3 Die Reisebuchung erfolgt vom Anmelder für sich und den mit aufgeführten Reiseteilnehmern. Der Anmelder steht für alle Vertragsverpflichtungen seiner Mitreisenden sowie für seine eigenen ein, nachdem er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung der Mitreisenden übernommen hat.
2. Zahlung des Reisepreises
2.1 Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen zu leisten.
2.2 Nach Abschluss des Reisevertrages ist innerhalb von 10 Tagen ein Anzahlungsbetrag in Höhe von 25% des Reisepreises zu leisten. Die Anzahlung von 25% entsteht aus der besonderen Reiseform einer Jugendreise. Neben den touristischen Leistungen wird ein Betreuungskonzept gewährleistet, durch das Vorlaufkosten für die Ausbildung qualifizierter Reiseleiter entstehen. Der Restbetrag ist unaufgefordert bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung ergeben sich aus der Bestätigung. Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 5.1), Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziffer 6.1) sowie Gebühren für individuelle Reisegestaltung und Mahnkosten werden jeweils sofort fällig. Werden Zahlungen trotz Fälligkeit nicht geleistet, behält sich der Veranstalter vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 10 Euro zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener Kosten bleibt unbenommen.
2.3 Wird die Anzahlung oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfristen geleistet, ist Child be wild nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, die Reise mit den unter Ziffer 5.1 aufgeführten Rücktrittskosten zu stornieren und dem Kunden in Rechnung zu stellen.
2.4 Es besteht ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten kein Anspruch des Kunden auf Erbringung der vertraglichen Leistungen.
2.5 Vertragsabschlüsse innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises.
2.6 Zahlungen, insbesondere aus dem Ausland, sind gebühren- und spesenfrei zu leisten. Zahlungen in Fremdwährungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Leistungen
3.1 Die Angaben im Internetauftritt sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine konkrete Änderung der Preisangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.2 Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Internetauftritt Child-be-wild.de) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.
4. Leistungsänderungen
4.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen
4.2 Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
4.3 Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadenersatz) unberührt.
5. Rücktritt des Kunden
5.1 Dem Reisenden ist es jederzeit möglich, vom Reisevertrag zurückzutreten. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder bei der Buchungsstelle. Es wird dem Kunden aus Beweisgründen empfohlen den Rücktritt schriftlich (auch auf elektronischem Wege möglich) zu erklären. Bei Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen:
Rücktritt bis 31 Tage vor Reisebeginn - 25 % des Gesamtreisepreises,
Rücktritt 30 bis 25 Tage vor Reisebeginn - 40 % des Gesamtreisepreises,
Rücktritt 24 bis 3 Tage vor Reisebeginn - 60 % des Gesamtreisepreises,
Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z.B. Reisepass oder Personalausweis, nicht angetreten wird. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
6. Änderungen auf Verlangen des Reisenden / Ersatzreisende
6.1 Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen des Reisevertrags oder möchte auf eine andere Reise umbuchen, so kann der Reiseveranstalter bei Vornahme entsprechender Umbuchungen ein Bearbeitungsentgelt von 25 Euro pro Person und pro Umbuchungsleistung verlangen, soweit er nach entsprechender Information des Reisenden nicht einen höheren Schaden nachweist, dessen Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben kann. Umbuchungen können bis 31 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden.
7. Reiseabbruch
Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in dem Bereich des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erstattet zu bekommen. Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
8. Störung durch den Reisenden
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, sodass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält oder sich gegenüber der Reiseleitung/Partnern respektlos, aggressiv oder bedrohlich verhält. Bei grobem Fehlverhalten, (z.B. Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung, Drogenkonsum oder sonstige Straftaten) kann der Reiseveranstalter auch eine sofortige Reisevertragskündigung vollziehen. Dem Reiseveranstalter steht in diesen Fällen der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadenersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.
9. Mindestteilnehmerzahl
9.1 Ist in der Beschreibung der Reise (Internetauftritt) ausdrücklich und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so kann der Reiseveranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise nicht durchgeführt wird.
9.2 Der Reiseveranstalter wird dem Reisenden eine entsprechende Rücktrittserklärung unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl zugehen lassen, spätestens bis fünf Wochen vor Reisebeginn.
9.3 Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
9.4 Der Reisende hat sein Recht nach Ziffer 9.3 unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
9.5 Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Ziffer 9.3 Gebrauch, so wird der vom Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zurückerstattet.
10. Kündigung wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände
Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet „§ 651j BGB":
1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des §651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
11. Gewährleistung und Abhilfe, Mitwirkungspflicht
Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder zumindest gering zu halten. Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Eine Mängelanzeige nimmt ausschließlich die Reiseleitung des Reiseveranstalters entgegen. Sollte die Reiseleitung für den Kunden nicht oder nur schwer erreichbar sein, sind Reisemängel direkt beim Reiseveranstalter anzuzeigen. Die Telefonnummer und Mail-Adresse ergeben sich aus den Reiseunterlagen. Eine Anzeige von Mängeln ausschließlich gegenüber dem Hotel oder sonstigen Partnern vor Ort kann nicht akzeptiert werden. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
12. Haftungsbeschränkung
12.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
13. Ausschlussfrist und Verjährung
13.1 Ansprüche nach den §§ 651ff BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters. Wir empfehlen unbedingt die Schriftform.
13.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651ff BGB verjähren in einem Jahr.
13.3 Die Verjährung nach Ziffer 13.1. und 13.2. beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
13.4 Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden u. dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13.5. Abtretungsverbot Ansprüche aus dem Reisevertrag können nur durch den Kunden selbst geltend gemacht werden. Eine Abtretung dieser Ansprüche ist nicht möglich.
13.6 Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (OS-Plattform) bereit. Child be wild nimmt derzeit nicht an einem für Kunden freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil. Somit kann auch die OS-Plattform von unseren Kunden nicht genutzt werden.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung erforderlicher Visa vor Vertragsschluss sowie ggf. bis zum Reiseantritt über eventuelle Änderungen.
14.2 Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
14.3 Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die allein auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Ziffern 5 (Rücktritt des Kunden) und 7 (Reiseabbruch) entsprechend.
15. Gerichtsstand
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
16. Nutzung von Bild- und Filmmaterial
Mit dem Abschluss des Reisevertrages erteilen die gesetzlichen Erziehungsberechtigten des Reiseteilnehmers - sofern dieser noch nicht voll geschäftsfähig ist - ihre ausdrückliche Zustimmung, dass während der Reise vom Reiseveranstalter oder beauftragten Dritten aufgenommene Bild- oder / Filmaufnahmen, auf denen der Reisende zu erkennen ist, für Werbezwecke auf dem Internetauftritt www.child-be-wild.de verwendet werden dürfen. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, bei der Verwendung der Bilddokumente keine Aufnahmen zu verwenden, die geeignet sind, das Ansehen und/oder die Intimsphäre des Reiseteilnehmers zu verletzen. Die Erziehungsberechtigten und der Reiseteilnehmer können ihre Zustimmung jederzeit schriftlich oder per Mail unter Angabe der Buchungsnummer widerrufen.
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.
18. Gültigkeit
Stand: Juni 2025/ Tippfehler und Irrtümer vorbehalten.
Postanschrift:
Child be wild
Waldstraße 26
85258 Weichs
Kommunikation:
Tel: +49 151 55627826
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E-Mail: info@child-be-wild.de
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E-Mail: info@child-be-wild.de
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Anna Maria Günnewig